Abstrich zur Krebsvorsorge
Zur gynäkologischen Krebsvorsorge ist es nötig, einen Zellabstrich des Muttermundes und des Gebärmutterkanals (HPV) zu entnehmen. Das Zellmaterial wird mit einer kleinen Bürste genommen und auf ein Glasplättchen aufgetragen. Im Labor wird es dann mikroskopisch untersucht.
Mögliche Veränderungen der Zellen werden in 5 Gruppen unterteilt:
- PAP I und PAP II: normaler Befund
- PAP III: erste Auffälligkeiten, Abstrichkontrolle im 3-monatigen Abstand nötig
- PAP IV und PAP V: verdächtiger Befund, ein Teil des Gebärmutterhalses (Routineeingriff) muss entfernt werden.